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Unsere Kanzlei verfügt über eine umfangreiche Expertise im Arzthaftungsrecht und kann Ihnen bei ärztlichen Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern helfen:
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Medizinrecht. Dazu gehören:
Dabei zeigen wir Ihnen sämtliche Handlungsoptionen auf.
Unsere Kanzlei ist auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Expertise. Außer im Falle sozialrechtlicher Mandate in medizinischem Zusammenhang machen wir nichts anderes. Profitieren Sie von unserer mittlerweile 17-jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und können auch Ihnen in Fragen des Arzthaftungsrechts kompetent und zuverlässig helfen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung - Kostenlos.
Wenn eigene Klärungsversuche keinen Erfolg gebracht haben, helfen wir Ihnen. Hierzu erhalten Sie aus unserer Kanzlei in Düsseldorf:
Mehr müssen Sie nicht tun – den Rest erledigen wir für Sie. Professionell, zielstrebig und ohne Verzögerung. Patientenakte, Röntgenbilder, Laborbefunde – Einsicht in Ihre PatientenaktenWir fordern als Erstes eine Kopie Ihrer Patientenakte mit allen Röntgenbildern, OP-Berichten oder Laborbefunden an. Dabei können wir uns auf § 630g BGB berufen, wonach Ärzte verpflichtet sind, unverzüglich Einsicht in die vollständige Akte gewähren. Sie müssen genau notieren, wie sie Sie behandelt und welche Untersuchungen und Therapien konkret veranlasst haben. In der Patientenakte befinden sich auch wichtige weitere Dokumente, nämlich Röntgenbilder, Laborwerte, Operationsberichte und Briefe von überweisenden Kollegen. Dadurch können wir beweisen, welche Untersuchungen und Therapien der Arzt veranlasst hat – und welche nicht. Tatsachen für Behandlungsfehler sammeln und sichernVor Gericht helfen genaue Schilderungen und substantiierte Darlegungen von dem, was genau passiert ist. Schreiben Sie so früh wie möglich Gedächtnisprotokolle, damit keine Einzelheiten im Laufe der Zeit verloren gehen: Welche Ärzte haben was mit Ihnen besprochen? Wann und wo ist das genau geschehen? Welcher Chirurg hat operiert, welcher Anästhesist war für die Narkose verantwortlich? Wann, wo und wie fanden welche Untersuchungen statt? Was waren die konkreten Empfehlungen und Beratungen? Wie erfolgte die Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen? Schreiben Sie sich auch Namen und Adressen von anderen Patienten auf, die man später als Zeugen benennen kann. Schmerzensgeld und Schadenersatz – Höhe berechnen und verhandelnDie Höhe von Schmerzensgeld und Schadenersatz müssen wir mit der Ärzteseite aushandeln. Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls kostenlos an. Scheitert dies, entwerfen wir mit Ihnen eine Klage.
Verjährungsfristen kontrollieren und hemmenAnsprüche wegen Behandlungsfehlern im Medizinrecht verjähren mit einer Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt erst, wenn Sie wissen oder wissen müssen, dass ein Behandlungsfehler entstanden ist. Das kann auch Jahre nach der Behandlung sein. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, während ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer anhängig ist. Über andere Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen, werden wir Sie beraten und die nötigen Vereinbarungen treffen oder entsprechende gerichtliche Maßnahmen in die Wege leiten. |
Der richtige Anwalt in Düsseldorf für Sie, weil er
Behandlungsfehler passieren – Auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen, sondern sollten sich am besten an einen im Medizinrecht erfahrenen Anwalt wenden. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer optimalen Behandlung, Ersatz von zusätzlichen Kosten und einem maximalen Schadenersatz.
Wir vertreten im Medizinrecht nur Patienten. Wir – Marco Rath, Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf, und Team – sind voll auf der Seite der Geschädigten.
Daher versichern wir Ihnen, dass wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen werden. Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir, wie man Ihre Ansprüche kompetent, schnell und zielsicher durchsetzt.
Unterschreiben Sie nichts, ohne dass wir ihren Fall zuvor geprüft haben! Denn die Versicherung der Gegenseite hat nur ein Interesse: Ihr Schmerzensgeld möglichst niedrig zu halten.
Damit wir für Sie ein möglichst hohes Schmerzensgeld durchsetzen können, arbeiten wir regelmäßig mit Gutachtern, Fachärzten und klinischem Personal zusammen.
Wir arbeiten den Sachverhalt für Sie auf und ermitteln alle nötigen Informationen. Nicht nur in Düsseldorf, sondern bundesweit! Erfahren Sie hier, wie einfach es ist, wenn man weiß, wie es geht. Der Aufwand für Sie als Mandant ist minimal!
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13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Behandlungsfehlerbegutachtung 2022: Immer wieder die gleichen FehlerAus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa 3 Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt. Quelle: Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes (Link zur Pressemitteilung) 30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.599 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133 Fälle). Ebenfalls knapp 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.006 Fälle) und über 6 Prozent auf die Pflege (834 Fälle). Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen, Gallensteinen oder Zahnerkrankungen. |
Auch wenn Sie noch so wütend und verzweifelt sind, raten wir von einer Strafanzeige wegen Körperverletzung dringend ab. Sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist die Sache häufig für längere Zeit behindert oder gar blockiert. Ärzte dürfen im Strafverfahren die Aussage verweigern und können Unterlagen zurückhalten. Zudem erkennen Staatsanwaltschaften, wenn Patienten das Strafverfahren nutzen möchten, um an Erkenntnisse zu gelangen, die im Zivilprozess genutzt werden sollen. Dann bleibt die Sache dort erst mal unbearbeitet. Die Möglichkeiten der Patienten und ihrer Anwälte sind dadurch stark eingeschränkt.
Der schnellste und direkteste Anwaltsservice, den wir Ihnen anbieten können. Wir freuen uns über Ihr Interesse, unsere Kanzlei in einer Rechtsangelegenheit zu beauftragen, und danken für das uns damit entgegengebrachte Vertrauen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, so schnell wie möglich für Sie tätig werden zu können und füllen Sie die Angaben so weit aus, wie Ihnen das möglich ist und zu Ihrer Angelegenheit nützlich erscheint. Bitte achten Sie bei allen Angaben auf die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere bei Namen, Adressen und Kontaktdaten. Die Daten werden direkt an das Sekretariat unserer Kanzlei in Düsseldorf versendet. Die Anlage einer Anwaltsakte für Sie erfolgt automatisch und wird sofort Herrn Rechtsanwalt Rath vorgelegt.
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