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Versprechen und Selbstverständnis

Die folgenden Merkmale machen die Rechtsanwälte zum geeignetsten Berater in allen Rechtsangelegenheiten:

  1. Unabhängigkeit

    Der Rechtsanwalt unterliegt keinerlei Weisungen irgendeines Dritten, seien es staatliche Institutionen, Verbände oder private Personen. Lediglich den Weisungen seines Mandanten hat er im Rahmen der bestehenden Rechtsordnungen zu beachten. Jeder sonstige Versuch irgendeiner Einflussnahme ist mit dem Wesen des Anwaltsberufs und dem Grundsatz der freien Advokatur schlechthin unvereinbar.

  2. Verschwiegenheit

    Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, über alles, was er im Zusammenhang mit seinem Mandat von seinem Mandanten erfährt, Schweigen zu wahren. Das Gesetz garantiert dem Rechtsanwalt, dass er sich auch vor Gerichten und anderen staatlichen Institutionen ohne Einschränkung auf seine Schweigepflicht berufen darf. Das dadurch gesicherte Vertrauensverhältnis ermöglicht es Mandanten, jedes Problem ohne Einschränkung mit dem Rechtsanwalt zu erörtern.

  3. Loyalität

    Oberste Richtschnur der Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das sich aus dem Mandat ergebende Interesse des Mandanten. Der Rechtsanwalt hat alles zu unternehmen, was dem Interesse des Mandanten dient. In diesem Sinne ist er Dienstleister. Bei Konflikten hat er seinen Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant hat damit die Garantie, dass der von ihm beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der bestehenden Gesetze alles unternimmt, um für ihn ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Es mag Berufe geben, die einzelne der aufgezählten Qualitäten des Anwaltsberufs ebenfalls verwirklichen. Es gibt jedoch keinen Beruf, der die Kombination sämtlicher Eigenschaften oder auch nur ihres überwiegenden Teils zur Grundlage seiner Tätigkeit hat. Nur der Beruf des unabhängigen Rechtsanwalts garantiert den uneingeschränkten Zugang jedes Bürgers zum Recht.